Allgemeinverfügung des LRA Bautzen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung
04.07.2019
Das Landratsamt Bautzen, untere Wasserbehörde, hat mit Allgemeinverfügung vom 27. Juni 2019 die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpe im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches untersagt.